Genf: Mietrecht für Vermieter
Was Vermieter im Kanton Genf beherrschen müssen: das amtliche Formular für den Anfangsmietzins, Kündigungsfrist und -termine, die zuständige Schlichtungsbehörde. imoz berücksichtigt diese Regeln in den Urkunden, die es vorbereitet.
Stand: 07.2026
1.Amtliches Formular für den Anfangsmietzins
Art. 270 Abs. 2 ORIm Kanton Genf ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins beim Abschluss jedes Wohnungsmietvertrags obligatorisch. Ohne dieses Formular ist die Festsetzung des Anfangsmietzinses nichtig: Die Mieterschaft kann den Mietzins auch nach Ablauf der 30-tägigen Frist von Art. 270 Abs. 1 OR behördlich festsetzen lassen.
Stand geprüft im eidgenössischen Register (BWO): 02.2026.
Genehmigtes Formular erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (ge.ch).
Für den Kanton Genf enthält imoz dieses Formular nicht.
2.Kündigungsfrist und -termine
Art. 266a, 266c und 266l ORWohnungsmiete: Mindestfrist von 3 Monaten auf einen zulässigen Termin. Geschäftsräume: 6 Monate.
Gesetzliche Reihenfolge: der im Mietvertrag vereinbarte Termin; andernfalls der ortsübliche Termin; mangels Ortsgebrauchs das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn (Art. 266a und 266c OR). Die Ortsgebräuche unterscheiden sich je nach Gemeinde: Vorsichtshalber schlägt imoz standardmässig die Quartalsenden 31.03, 30.06, 30.09 vor, zu prüfen anhand Ihres Mietvertrags und des Ortsgebrauchs.
Der Kanton Genf kennt lokale Ortsgebräuche: Der genaue Termin hängt von Ihrem Mietvertrag und der Praxis der Gemeinde ab. imoz bittet Sie, ihn manuell einzutragen.
Eine Kündigung des Vermieters für Wohn- oder Geschäftsräume muss auf dem vom Kanton genehmigten Formular erfolgen, sonst ist sie nichtig (Art. 266l Abs. 2 und 266o OR).
Für den Kanton Genf enthält imoz das amtliche Kündigungsformular nicht: Die von imoz erstellte Anzeige ist ein Entwurf, die Kündigung ist auf dem genehmigten Formular mitzuteilen, erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (ge.ch).
3.Schlichtungsbehörde
Art. 273 OR, Art. 200 ZPOBei Streitigkeiten (Mietzins, Kündigung, Mängel der Mietsache) ist im Kanton Genf zuständig: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Stelle richtet sich nach der Belegenheitsgemeinde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Kantonsportal: ge.ch.
Bereiten Sie Ihre Dokumente für den Kanton Genf vor
Mietvertrag, versiegeltes und überprüfbares Übergabeprotokoll, Anzeige des Anfangsmietzinses, Kündigung, indexierte oder begründete Mietzinserhöhung: imoz berücksichtigt die kantonale Regel und die Sprache und bereitet das Dokument vor. Wo imoz das amtliche Formular des Kantons nicht enthält, ist die Urkunde auf dem genehmigten Formular mitzuteilen.
Kostenlos, ohne Kreditkarte. Danach Tarif pro aktivem Mietverhältnis.
Häufige Fragen
Ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins im Kanton Genf obligatorisch?+
Im Kanton Genf ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins beim Abschluss jedes Wohnungsmietvertrags obligatorisch. Ohne dieses Formular ist die Festsetzung des Anfangsmietzinses nichtig: Die Mieterschaft kann den Mietzins auch nach Ablauf der 30-tägigen Frist von Art. 270 Abs. 1 OR behördlich festsetzen lassen. Genehmigtes Formular erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (ge.ch). Stand geprüft im eidgenössischen Register (BWO): 02.2026.
Welche Kündigungsfrist gilt für einen Wohnungsmietvertrag im Kanton Genf?+
Wohnungsmiete: Mindestfrist von 3 Monaten auf einen zulässigen Termin. Geschäftsräume: 6 Monate. Gesetzliche Reihenfolge: der im Mietvertrag vereinbarte Termin; andernfalls der ortsübliche Termin; mangels Ortsgebrauchs das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn (Art. 266a und 266c OR). Die Ortsgebräuche unterscheiden sich je nach Gemeinde: Vorsichtshalber schlägt imoz standardmässig die Quartalsenden 31.03, 30.06, 30.09 vor, zu prüfen anhand Ihres Mietvertrags und des Ortsgebrauchs. Der Kanton Genf kennt lokale Ortsgebräuche: Der genaue Termin hängt von Ihrem Mietvertrag und der Praxis der Gemeinde ab. imoz bittet Sie, ihn manuell einzutragen.
Welche Schlichtungsbehörde ist im Kanton Genf zuständig?+
Bei Streitigkeiten (Mietzins, Kündigung, Mängel der Mietsache) ist im Kanton Genf zuständig: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Stelle richtet sich nach der Belegenheitsgemeinde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Kantonsportal: ge.ch.
Allgemeine Information zum Schweizer Mietrecht, nach bestem Wissen aktuell gehalten. Stellt keine individuelle Rechtsberatung dar: lokale Gebräuche und kommunale Pflichten können abweichen.
