Waadt: Mietrecht für Vermieter
Was Vermieter im Kanton Waadt beherrschen müssen: das amtliche Formular für den Anfangsmietzins, Kündigungsfrist und -termine, die zuständige Schlichtungsbehörde. imoz berücksichtigt diese Regeln in den Urkunden, die es vorbereitet.
Stand: 07.2026
1.Amtliches Formular für den Anfangsmietzins
Art. 270 Abs. 2 ORIm Kanton Waadt ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins in Gemeinden mit Wohnungsnot erforderlich. Prüfen Sie die Belegenheitsgemeinde vor der Unterzeichnung: Wo es gilt, führt sein Fehlen zur Nichtigkeit des Mietzinses.
Stand geprüft im eidgenössischen Register (BWO): 02.2026.
Genehmigtes Formular erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (vd.ch).
Für den Kanton Waadt enthält imoz dieses Formular nicht.
2.Kündigungsfrist und -termine
Art. 266a, 266c und 266l ORWohnungsmiete: Mindestfrist von 3 Monaten auf einen zulässigen Termin. Geschäftsräume: 6 Monate.
Gesetzliche Reihenfolge: der im Mietvertrag vereinbarte Termin; andernfalls der ortsübliche Termin; mangels Ortsgebrauchs das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn (Art. 266a und 266c OR). Die Ortsgebräuche unterscheiden sich je nach Gemeinde: Vorsichtshalber schlägt imoz standardmässig die Quartalsenden 31.03, 30.06, 30.09 vor, zu prüfen anhand Ihres Mietvertrags und des Ortsgebrauchs.
Der Kanton Waadt kennt lokale Ortsgebräuche: Der genaue Termin hängt von Ihrem Mietvertrag und der Praxis der Gemeinde ab. imoz bittet Sie, ihn manuell einzutragen.
Eine Kündigung des Vermieters für Wohn- oder Geschäftsräume muss auf dem vom Kanton genehmigten Formular erfolgen, sonst ist sie nichtig (Art. 266l Abs. 2 und 266o OR).
Für den Kanton Waadt enthält imoz das amtliche Kündigungsformular nicht: Die von imoz erstellte Anzeige ist ein Entwurf, die Kündigung ist auf dem genehmigten Formular mitzuteilen, erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (vd.ch).
3.Schlichtungsbehörde
Art. 273 OR, Art. 200 ZPOBei Streitigkeiten (Mietzins, Kündigung, Mängel der Mietsache) ist im Kanton Waadt zuständig: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Stelle richtet sich nach der Belegenheitsgemeinde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Kantonsportal: vd.ch.
Bereiten Sie Ihre Dokumente für den Kanton Waadt vor
Mietvertrag, versiegeltes und überprüfbares Übergabeprotokoll, Anzeige des Anfangsmietzinses, Kündigung, indexierte oder begründete Mietzinserhöhung: imoz berücksichtigt die kantonale Regel und die Sprache und bereitet das Dokument vor. Wo imoz das amtliche Formular des Kantons nicht enthält, ist die Urkunde auf dem genehmigten Formular mitzuteilen.
Kostenlos, ohne Kreditkarte. Danach Tarif pro aktivem Mietverhältnis.
Häufige Fragen
Ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins im Kanton Waadt obligatorisch?+
Im Kanton Waadt ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins in Gemeinden mit Wohnungsnot erforderlich. Prüfen Sie die Belegenheitsgemeinde vor der Unterzeichnung: Wo es gilt, führt sein Fehlen zur Nichtigkeit des Mietzinses. Genehmigtes Formular erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (vd.ch). Stand geprüft im eidgenössischen Register (BWO): 02.2026.
Welche Kündigungsfrist gilt für einen Wohnungsmietvertrag im Kanton Waadt?+
Wohnungsmiete: Mindestfrist von 3 Monaten auf einen zulässigen Termin. Geschäftsräume: 6 Monate. Gesetzliche Reihenfolge: der im Mietvertrag vereinbarte Termin; andernfalls der ortsübliche Termin; mangels Ortsgebrauchs das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn (Art. 266a und 266c OR). Die Ortsgebräuche unterscheiden sich je nach Gemeinde: Vorsichtshalber schlägt imoz standardmässig die Quartalsenden 31.03, 30.06, 30.09 vor, zu prüfen anhand Ihres Mietvertrags und des Ortsgebrauchs. Der Kanton Waadt kennt lokale Ortsgebräuche: Der genaue Termin hängt von Ihrem Mietvertrag und der Praxis der Gemeinde ab. imoz bittet Sie, ihn manuell einzutragen.
Welche Schlichtungsbehörde ist im Kanton Waadt zuständig?+
Bei Streitigkeiten (Mietzins, Kündigung, Mängel der Mietsache) ist im Kanton Waadt zuständig: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Stelle richtet sich nach der Belegenheitsgemeinde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Kantonsportal: vd.ch.
Allgemeine Information zum Schweizer Mietrecht, nach bestem Wissen aktuell gehalten. Stellt keine individuelle Rechtsberatung dar: lokale Gebräuche und kommunale Pflichten können abweichen.
