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Glarus: Mietrecht für Vermieter

Was Vermieter im Kanton Glarus beherrschen müssen: das amtliche Formular für den Anfangsmietzins, Kündigungsfrist und -termine, die zuständige Schlichtungsbehörde. imoz berücksichtigt diese Regeln in den Urkunden, die es vorbereitet.

Stand: 07.2026

1.Amtliches Formular für den Anfangsmietzins

Art. 270 Abs. 2 OR

Im Kanton Glarus ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins derzeit nicht erforderlich. Die Pflicht kann eingeführt werden, wenn der Kanton Wohnungsnot feststellt.

Stand geprüft im eidgenössischen Register (BWO): 02.2026.

2.Kündigungsfrist und -termine

Art. 266a, 266c und 266l OR

Wohnungsmiete: Mindestfrist von 3 Monaten auf einen zulässigen Termin. Geschäftsräume: 6 Monate.

Gesetzliche Reihenfolge: der im Mietvertrag vereinbarte Termin; andernfalls der ortsübliche Termin; mangels Ortsgebrauchs das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn (Art. 266a und 266c OR). Die Ortsgebräuche unterscheiden sich je nach Gemeinde: Vorsichtshalber schlägt imoz standardmässig die Quartalsenden 31.03, 30.06, 30.09 vor, zu prüfen anhand Ihres Mietvertrags und des Ortsgebrauchs.

Eine Kündigung des Vermieters für Wohn- oder Geschäftsräume muss auf dem vom Kanton genehmigten Formular erfolgen, sonst ist sie nichtig (Art. 266l Abs. 2 und 266o OR).

Für den Kanton Glarus enthält imoz das amtliche Kündigungsformular nicht: Die von imoz erstellte Anzeige ist ein Entwurf, die Kündigung ist auf dem genehmigten Formular mitzuteilen, erhältlich bei: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen.

3.Schlichtungsbehörde

Art. 273 OR, Art. 200 ZPO

Bei Streitigkeiten (Mietzins, Kündigung, Mängel der Mietsache) ist im Kanton Glarus zuständig: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Stelle richtet sich nach der Belegenheitsgemeinde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

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Bereiten Sie Ihre Dokumente für den Kanton Glarus vor

Mietvertrag, versiegeltes und überprüfbares Übergabeprotokoll, Anzeige des Anfangsmietzinses, Kündigung, indexierte oder begründete Mietzinserhöhung: imoz berücksichtigt die kantonale Regel und die Sprache und bereitet das Dokument vor. Wo imoz das amtliche Formular des Kantons nicht enthält, ist die Urkunde auf dem genehmigten Formular mitzuteilen.

Kostenlos, ohne Kreditkarte. Danach Tarif pro aktivem Mietverhältnis.

Häufige Fragen

Ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins im Kanton Glarus obligatorisch?+

Im Kanton Glarus ist das amtliche Formular für den Anfangsmietzins derzeit nicht erforderlich. Die Pflicht kann eingeführt werden, wenn der Kanton Wohnungsnot feststellt. Stand geprüft im eidgenössischen Register (BWO): 02.2026.

Welche Kündigungsfrist gilt für einen Wohnungsmietvertrag im Kanton Glarus?+

Wohnungsmiete: Mindestfrist von 3 Monaten auf einen zulässigen Termin. Geschäftsräume: 6 Monate. Gesetzliche Reihenfolge: der im Mietvertrag vereinbarte Termin; andernfalls der ortsübliche Termin; mangels Ortsgebrauchs das Ende einer dreimonatigen Mietdauer, gerechnet ab Mietbeginn (Art. 266a und 266c OR). Die Ortsgebräuche unterscheiden sich je nach Gemeinde: Vorsichtshalber schlägt imoz standardmässig die Quartalsenden 31.03, 30.06, 30.09 vor, zu prüfen anhand Ihres Mietvertrags und des Ortsgebrauchs.

Welche Schlichtungsbehörde ist im Kanton Glarus zuständig?+

Bei Streitigkeiten (Mietzins, Kündigung, Mängel der Mietsache) ist im Kanton Glarus zuständig: Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Die genaue Stelle richtet sich nach der Belegenheitsgemeinde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Allgemeine Information zum Schweizer Mietrecht, nach bestem Wissen aktuell gehalten. Stellt keine individuelle Rechtsberatung dar: lokale Gebräuche und kommunale Pflichten können abweichen.